Jain. Der Paragraph 14a EnGW gibt vor, aber eine Ladeleistung/Abgabeleistung >4,2kW sind die Speicher Anmeldepflichtig. Da eine Einspeisung nur in den wenigsten Fällen absolut ausgeschlossen werden kann (Software reicht nicht), sollte man die Speicher dann anmelden.andy_0 schrieb:Ich bin hier Laie aber Solargeräte müssen nur angemeldet werden, wenn diese in das Netz einspeisen. Daraus schließe ich, dass ein Speicher nicht anmeldepflichtig ist.
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News Solarpaket I in Kraft: Wechselrichter-Updates auf 800 Watt dürfen ausgerollt werden
Daywalker1986
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Wer denn sonst, er ist der verantwortliche Minister?rin67630 schrieb:Als ob DER etwas damit zu tun hätte?
Sind Minister deiner Meinung nach, jetzt ernsthaft nicht mehr für die Gesetze ihrer Häuser verantwortlich?
Glaubst Du wirklich ,dass Minister Gesetze erlassen?Daywalker1986 schrieb:Wer denn sonst, er ist der verantworliche Minister?
Offiziell ist es der Bundestag, tatsächlich sind es die Lobbyisten, die die Fäden ziehen.